30 Juni 2023

Die Sieben Todsünden des Greenwashing

Kopenhagen greenwashing COSH De Vreese Kevin
„Die Begriffe wie ökologisch, organisch und umweltfreundlich wurden häufig und ohne Substantiierung verwendet." Niederländische Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM)
Greenwashing E Uflag COSH
„Diese gesetzlichen und regulatorischen Veränderungen hin zu mehr Kontrolle und Zwang können Fashion-Brands nur dazu ermutigen, wirksame Mittel zur Messung und Reduzierung ihrer Auswirkungen im Rahmen ihres CSR-Ansatzes zu implementieren." Glynnis Makoundou, Lawyer in Fashion Law
„Greenwashing ... schadet vor allem den Unternehmen, die sich ernsthaft dem Umweltschutz verpflichtet fühlen und entsprechend investieren. Mit anderen Worten, Greenwashing schadet in beiden Fällen dem Umweltschutz, ob entdeckt oder verheimlicht. Es verzerrt auch den Wettbewerb: Kund:innen entscheiden sich für vermeintlich umweltfreundlichere Produkte und schädigen so unbeabsichtigt die Herstellerkonkurrenten, die nicht mit irreführender oder substanzloser Werbung auf dem Markt agieren.“ Barbara Scheben, Partner, Head of Forensic, and Head of Data Protection at KPMG.
„Um den Verbraucher:innen zuverlässige Informationen über die tatsächlichen Umweltvorteile eines Produkts oder einer Dienstleistung zu bieten, zielt (der Entwurf der Green Claims) Richtlinie darauf ab, die Verbreitung von Ökolabels und ähnlichen Labels einzuschränken. Derzeit gibt es mehr als 200 davon, mit sehr großen Unterschieden in den Anforderungen und Kontrollen, die zu Verwirrung und Misstrauen führen können. In Zukunft sollen solche Labels in erster Linie auf europäischer Ebene entwickelt werden.“ Barbara Scheben, Partnerin, Leiterin Forensic und Leiterin Datenschutz bei KPMG
„Obwohl die Initiative zur Bereitstellung weiterer Richtlinien für Umweltbehauptungen und Greenwashing begrüßt werden muss, ist die Formulierung der neuen Leitlinien enttäuschend. Zum Beispiel gibt der Regulator in den Leitlinien an, dass "vage und mehrdeutige Begriffe nicht verwendet werden sollten, wenn sie in der Werbung nicht definiert sind". In der Praxis sind jedoch viele Anzeigen vage und mehrdeutig und enthalten Aussagen, die keine klare Definition haben. Gegenwärtig schreibt das Gesetz vor, dass solche Aussagen rechtlich zulässig sind, solange sie Verbraucher:innen nicht in die Irre führen. Anzeigen werden als Kommunikation betrachtet, die bei Verbraucher:innen Eindrücke und Gefühle erzeugen kann - sie werden jedoch nicht als bindende Verträge auf der Grundlage strenger rechtlicher Definitionen behandelt.“ Tom Heremans, Brüsseler Partner von CMS
Greenwashing crossroads COSH
Sophia Schwan team picture COSH

Sophia

Journalist and Senior Copywriter German & English

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