29 Oktober 2024
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Enthüllung des europäischen Kampfes gegen irreführende Umweltbehauptungen
In einer Ära des reifenden Umweltbewusstseins suchen Verbraucher:innen in ganz Europa zunehmend umweltfreundliche und nachhaltige Produkte und Dienstleistungen. Diese steigende Nachfrage hat jedoch zu lukrativen Greenwashing-Behauptungen geführt, bei denen Unternehmen irreführende Aussagen veröffentlichen und sich als umweltverantwortlich darstellen. Während Europa sich bemüht, in eine grünere Zukunft überzugehen, ist es entscheidend, die sieben Todsünden des Greenwashing aufzudecken und anzugehen. COSH! hat sich intensiv damit befasst und die legislativen Bemühungen der EU sowie bemerkenswerte Beispiele aus ihren Mitgliedstaaten untersucht.
Eine gängige Taktik des Greenwashing besteht darin, vage oder mehrdeutige Begriffe wie “natürlich” oder “umweltfreundlich” zu verwenden. Europäische Länder haben dieses Problem erkannt und ergreifen Maßnahmen. Beispielsweise hat die Europäische Union (EU) Gesetzgebungen eingeführt, die klare Kriterien für “grüne” Produkte und Dienstleistungen festlegen, darunter das EU-Ecolabel und der Entwurf der Europäischen Green Claims-Richtlinie. Insbesondere letztere wird das Geschäfts- und Verbraucherumfeld in der EU nachhaltig beeinflussen.
Die Green Claims-Richtlinie ist eine von der EU-Kommission am 23. März 2023 vorgeschlagene Richtlinie, um sogenanntem Greenwashing entgegenzuwirken. Sie soll Verbraucher:innen die Gewissheit geben, dass Produkte und Dienstleistungen, die als umweltfreundlich beworben werden, durch wissenschaftliche Beweise gestützt werden.
Es wird jedoch einige Zeit dauern, bis die vorgeschlagenen Regeln für Unternehmen verbindlich werden: Die erforderlichen Genehmigungen durch den EU-Rat und das EU-Parlament stehen noch aus. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Es dauert weitere sechs Monate, bis sie tatsächlich in Kraft treten. Sobald die Mitgliedstaaten diese Richtlinie in nationales Recht umsetzen, müssen sich alle kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie multinationalen Unternehmen (MNE) daran halten. Nur Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter:innen sind ausgenommen.
Trotz dieser Bemühungen sind Schlupflöcher und inkonsistente Durchsetzung weit verbreitet.
Eine Studie der Europäischen Kommission und nationaler Behörden ergab, dass 344 “scheinbar fragwürdige” Nachhaltigkeitsbehauptungen von Unternehmen online gemacht wurden, von denen die meisten in den Bereichen Bekleidung und Textilien, Kosmetik und Körperpflege sowie Haushaltsgeräte tätig waren. Laut der Studie waren mehr als die Hälfte der untersuchten Umweltbehauptungen vage oder irreführend, und bis zu 40 % waren substanzlos. Andere Studien kamen zu ähnlichen Schlussfolgerungen. Dies zeigt: Greenwashing beschränkt sich nicht auf spektakuläre Einzelfälle, sondern ist ein weit verbreitetes Problem.
Greenwashing kann auftreten, wenn Unternehmen einen einzigen umweltfreundlichen Aspekt ihres Produkts hervorheben und dabei andere bedeutende Umweltauswirkungen bequem vernachlässigen. Europäische Verbraucher:innen werden sich dieser Taktik immer bewusster und fordern mehr Transparenz. Die europäischen Länder reagieren mit Vorschriften, die Lebenszyklusanalysen und umfassende Umweltdatenoffenlegung fördern. Der Schlüssel liegt in der Nuance und einem systemischen Denkansatz, der eine umfassende Sicht auf das bietet, was ein nachhaltiges Produkt ausmacht.
Zum Beispiel geben viele Bekleidungsmarken Lieferketten nicht preis, die oft global ausgelegt sind, und betonen beispielsweise die Verwendung von Bio-Baumwolle. Welche Art von Zertifizierung die Baumwolle hat, ob sie mit synthetischen Materialien vermischt ist oder wo sie produziert wurde und schließlich versandt wurde, sind wichtige Nachhaltigkeitsaspekte, die ebenfalls transparent kommuniziert werden müssen. Dies verdeutlicht die Bedeutung von umfassenden Lebenszyklusanalysen und transparenter Berichterstattung.
Ein weiteres schweres Vergehen beim Greenwashing ist der Mangel an glaubwürdigen Beweisen, um Umweltbehauptungen zu untermauern. Europa begegnet diesem Problem durch Gesetzgebungen wie den Entwurf der Green Claims-Richtlinie, die die Substantiierung und die unabhängige Überprüfung von Umweltbehauptungen vorschreibt.
„Die Begriffe wie ökologisch, organisch und umweltfreundlich wurden häufig und ohne Substantiierung verwendet." Niederländische Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM)
Greenwashing Täter:innen machen oft Behauptungen, die technisch korrekt, aber für die Gesamtauswirkung des Produkts oder der Dienstleistung auf die Umwelt irrelevant sind. Europa konzentriert sich darauf, das Bewusstsein zu schärfen und genaue Kennzeichnungen zu fördern, um irreführende Behauptungen zu verhindern. Dies ist besonders bei der Verwendung von fossilien Brennstoffen basierenden Textilien zu beobachten, die die globale Modeindustrie bis heute dominieren. Das Downcycling von Plastikflaschen zu Kleidung beseitigt alle Umweltvorteile und verkürzt tatsächlich den Lebenszyklus von Plastikflaschen, es sei denn, sie wurden aus dem Ozean oder anderen Biosphären geborgen. Dies zeigt die Notwendigkeit, die breiteren Umweltauswirkungen zu berücksichtigen.
Einige Unternehmen versuchen, ihre Produkte im Vergleich zu einer noch schädlicheren Alternative als umweltfreundlich darzustellen. Die europäischen Länder arbeiten daran, umfassende Standards festzulegen, die Produkte auf der Grundlage ihrer tatsächlichen Umweltauswirkungen bewerten, anstatt relative Vergleiche anzustellen.
Der Anstieg der Beliebtheit von Elektrofahrzeugen, von dem Unternehmen wie Tesla stark profitiert haben, verdeutlicht die verzerrte Sichtweise auf Verkehr und Infrastruktur. Anstatt in den öffentlichen Verkehr und fahrradfreundliche Städte und Zentren zu investieren, hält Deutschland immer noch verzweifelt an einer autozentrierten Infrastruktur fest, konzentriert sich auf Kohlenstoffneutralität durch Technologie und lässt die immense Nachfrage nach Rohstoffen bei diesem Übergang zu batteriebetriebenem Verkehr außer Acht.
Einige Unternehmen versuchen, sich mit glaubwürdigen Nachhaltigkeitsinitiativen zu verbinden oder umweltfreundliche Symbole und Labels zu verwenden, die Verbraucher:innen möglicherweise in die Irre führen können. COSH! hat dies beispielsweise bei GOTS Oeko-Tex beobachtet, die bestimmte Unternehmen auf ihren Websites veröffentlicht haben, ohne jedoch Details zu ihrer Zertifizierung preiszugeben oder in einigen Fällen nicht einmal in der GOTS-Datenbank aufgeführt zu sein. Solche irreführenden Praktiken können das Vertrauen der Verbraucher:innen ausnutzen und es für Verbraucher:innen schwierig machen, zwischen legitimen und irreführenden Umweltbehauptungen zu unterscheiden.
Die Bewältigung dieser Inkonsistenzen erfordert eine radikale Steigerung der Zusammenarbeit und Koordination zwischen den EU Mitgliedstaaten. Die Stärkung der Durchsetzungskapazitäten, die Harmonisierung von Standards und Strafen sowie die Investition in Ressourcen für genaue Produktbewertungen sind entscheidende Schritte, um Greenwashing in Europa effektiv zu bekämpfen. Darüber hinaus kann die Stärkung des Bewusstseins der Verbraucher:innen und die Aufklärung über Greenwashing-Praktiken Einzelpersonen befähigen, informierte Entscheidungen zu treffen und Unternehmen für ihre Umweltbehauptungen zur Verantwortung zu ziehen.
Wie das Veröffentlichen vager Informationen bezieht sich das Lügen im Greenwashing auf falsche oder irreführende Aussagen über die Umweltauswirkungen eines Produkts oder die Praktiken der Nachhaltigkeit. Es beinhaltet Unehrlichkeit oder Übertreibung, um Verbraucher:innen zu täuschen oder eine falsche Wahrnehmung von Umweltfreundlichkeit zu erzeugen.
Zum Beispiel veröffentlichen Fast-Fashion-Unternehmen wie H&M, Zara oder Mango weiterhin mehrere Kollektionen, die als nachhaltig gekennzeichnet sind und Namen wie “engagiert” oder “Kleidung aus Kohlendioxidemissionen” tragen. Indem sie die Krise der Überkonsumption und des Textilmülls nicht angehen, wird der Begriff Nachhaltigkeit zu nicht mehr als einer hohlen Hülle.
Obwohl die EU Richtlinien für grüne Behauptungen eingeführt hat, gibt es immer noch einen Mangel an gemeinsamer Organisation unter den Mitgliedstaaten, um diese Richtlinien zu interpretieren und durchzusetzen. Dies kann zu unterschiedlichen Standards und Kriterien führen, um Umweltbehauptungen zu bewerten, was die Komplexität und Verwirrung für Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, und für Verbraucher:innen erhöht.
Um dem entgegenzuwirken, schlug die EU-Kommission am 23. Februar 2022 eine Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsprüfung vor. Ziel ist es, einen harmonisierten Rechtsrahmen in der EU zu schaffen, der Rechtssicherheit bietet und das Spielfeld angleicht.
Diese Richtlinie zielt darauf ab, nachhaltiges und verantwortungsbewusstes unternehmerisches Verhalten zu fördern und Menschenrechte sowie Umweltüberlegungen in den Betrieb und die Unternehmensführung von Unternehmen zu integrieren. Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass Unternehmen die nachteiligen Auswirkungen ihrer Handlungen und ihrer Wertschöpfungsketten innerhalb und außerhalb Europas ansprechen. Sie gilt für große EU-Kapitalgesellschaften, in der EU tätige Unternehmen aus Drittländern mit einem signifikanten Umsatz und KMUs. Unternehmen, die der Richtlinie nicht entsprechen, können mit mindestens 5 % ihres weltweiten Netto-Umsatzes bestraft und von öffentlichen Aufträgen der EU-Mitgliedstaaten ausgeschlossen werden.
Zusätzlich hat die Europäische Kommission eine neue Mitteilung über die Auslegung und Anwendung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken („die UCPD-Leitlinien“) überarbeitet und verabschiedet. Diese Überarbeitung umfasst Aspekte wie Influencer:innen-Marketing, Meinungen von Verbraucher:innen und ‑empfehlungen sowie Umweltbehauptungen und geplante Obsoleszenz, um nur einige zu nennen. Dieser Text, im Einklang mit dem Green Deal und dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, soll Verbraucher:innen schützen, indem er ihnen die Mittel gibt, besser informiert über diese kommerziellen Praktiken bei Werbung, Kauf oder Verwendung von Produkten zu sein.
Zum Beispiel muss der Textilsektor aufgrund der Verschmutzung, die durch Textilprodukte während ihres gesamten Lebenszyklus verursacht wird, den neu festgelegten Vorschriften für klimabezogene Behauptungen entsprechen. Die Kommission hat betont, dass Produktbehauptungen wie “klimaneutral”, “kohlenstoffneutral” oder “100% CO2-Ausgleich” für Verbraucher:innen irreführend sind und denselben Regeln unterliegen müssen.
„Diese gesetzlichen und regulatorischen Veränderungen hin zu mehr Kontrolle und Zwang können Fashion-Brands nur dazu ermutigen, wirksame Mittel zur Messung und Reduzierung ihrer Auswirkungen im Rahmen ihres CSR-Ansatzes zu implementieren." Glynnis Makoundou, Lawyer in Fashion Law
Die Durchsetzung von Vorschriften gegen Greenwashing liegt oft in der Verantwortung nationaler Behörden in jedem EU-Mitgliedstaat. Diese Behörden können jedoch auf Ressourcenbeschränkungen stoßen, darunter begrenzte oder unqualifizierte Mitarbeiter:innen und Haushaltszuweisungen, die die wirksame Überwachung und Durchsetzung von Greenwashing-Praktiken behindern können.
Zum Beispiel sind die Green Public Procurement (GPP)-Kriterien der Europäischen Kommission für mehrere Produktgruppen freiwillig, nachdem der Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft 2020 angenommen wurde.
Dieser Beschaffungsprozess ist „ein Prozess, bei dem öffentliche Behörden versuchen, Waren, Dienstleistungen und Arbeiten mit einer reduzierten Umweltauswirkung über ihren gesamten Lebenszyklus zu beschaffen, verglichen mit Waren, Dienstleistungen und Arbeiten mit derselben Hauptfunktion, die anderweitig beschafft würden.” – Europäische Kommission, Green Business
Die Strafen für Greenwashing-Verstöße können in europäischen Ländern variieren, was zu laschen Konsequenzen für Unternehmen führen kann, die in bestimmten Mitgliedstaaten schuldig befunden wurden, irreführende Umweltbehauptungen abzugeben. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme, der Gesetzesaktualisierungen der EU und der Ressourcenlücken können einige Länder erhebliche Geldstrafen und Sanktionen verhängen, während andere weniger strenge Strafen haben können. Diese mangelnde Einheitlichkeit kann dazu führen, dass potenzielle Greenwashing-Täter:innen nicht effektiv abgeschreckt werden und Investitionen in strengere Mitgliedstaaten reduziert werden.
„Greenwashing ... schadet vor allem den Unternehmen, die sich ernsthaft dem Umweltschutz verpflichtet fühlen und entsprechend investieren. Mit anderen Worten, Greenwashing schadet in beiden Fällen dem Umweltschutz, ob entdeckt oder verheimlicht. Es verzerrt auch den Wettbewerb: Kund:innen entscheiden sich für vermeintlich umweltfreundlichere Produkte und schädigen so unbeabsichtigt die Herstellerkonkurrenten, die nicht mit irreführender oder substanzloser Werbung auf dem Markt agieren.“ Barbara Scheben, Partner, Head of Forensic, and Head of Data Protection at KPMG.
Die Bestimmung der Umweltauswirkungen eines Produkts oder einer Dienstleistung erfordert umfassende Bewertungen, die den gesamten Lebenszyklus berücksichtigen, von der Rohstoffgewinnung über die Produktion, Nutzung und Entsorgung. Diese Bewertungen genau und konsistent durchzuführen, kann sowohl für Unternehmen als auch für Regulierungsbehörden herausfordernd und ressourcenintensiv sein und möglicherweise Raum für Ungenauigkeiten oder Versäumnisse lassen. Neben dem HIGG Index, GOTS, dem Forest Stewardship Council (FSC) und dem EU-Ecolabel sind die Nachhaltigkeitszertifikate so vielfältig wie sie in den Kriterien variieren, denen sie folgen oder nicht folgen. In Europa ist das EU-Ecolabel das einzige paneuropäische Typ-I-Ökolabel. Es wird in ganz Europa anerkannt und unterstützt somit den Binnenmarkt für grüne Produkte. Es handelt sich um ein ISO 14024 Typ-1-Ökolabel, das zuverlässig, mehrkriteriell und von Dritten geprüft ist. Die Kriterien werden unter Einbeziehung des Lebenszyklusansatzes durch einen offenen, transparenten, mehrstakeholderorientierten Prozess festgelegt.
„Um den Verbraucher:innen zuverlässige Informationen über die tatsächlichen Umweltvorteile eines Produkts oder einer Dienstleistung zu bieten, zielt (der Entwurf der Green Claims) Richtlinie darauf ab, die Verbreitung von Ökolabels und ähnlichen Labels einzuschränken. Derzeit gibt es mehr als 200 davon, mit sehr großen Unterschieden in den Anforderungen und Kontrollen, die zu Verwirrung und Misstrauen führen können. In Zukunft sollen solche Labels in erster Linie auf europäischer Ebene entwickelt werden.“ Barbara Scheben, Partnerin, Leiterin Forensic und Leiterin Datenschutz bei KPMG
Ökolabels müssen transparent, kostenlos und zugänglich sein. Sobald die Green Claims-Richtlinie in Kraft tritt (frühestens 2025), wird es ein Verbot der Schaffung neuer öffentlich-rechtlicher Schemata geben und ein Validierungsverfahren für private Betreiber.
Neben allen EU-Mitgliedstaaten, die Vorschriften und Richtlinien der Europäischen Kommission durchsetzen und anwenden, wie die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD), die Verbraucherrechte-Richtlinie (CRD) und schließlich die Green Claims-Richtlinie, haben einzelne Mitgliedstaaten wie die Niederlande, Deutschland oder Belgien weitere, länderspezifische Gesetzgebungen erlassen, um Greenwashing zu bekämpfen.
Niederländisches Zivilgesetzbuch (Burgerlijk Wetboek): Dieses Gesetzbuch enthält Bestimmungen gegen irreführende Werbung und unlautere Handelspraktiken, die zur Bekämpfung von Greenwashing angewendet werden können.
Der neue niederländische Nachhaltigkeitskodex (Code voor Duurzaamheidsreclame, CDR) trat am 1. Februar 2023 in Kraft und löste den Umweltwerbekodex (Milieu Reclame Code, MRC) ab. Er ist Teil des niederländischen Werbekodex (Nederlandse Reclame Code, NRC), der in den Niederlanden weitgehend als selbstreguläres Rahmenwerk anerkannt ist. Diese Vorschriften basieren auf dem niederländischen Gesetz gegen unlauteren Geschäftspraktiken, der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) und der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken gegenüber Verbraucher:innen (2005/29/EG).
Es ist die Absicht des CDR, Klarheit über die Anforderungen zu schaffen, denen Werbung für nachhaltige Produkte und Dienstleistungen genügen muss. Sie legt die Standards für Werbung fest, die sich auf Nachhaltigkeit, Umwelt und soziale Aspekte bezieht und zu bestimmten Produkten, Dienstleistungen, Aspekten, Verfahren, Verfahren oder Zertifikaten. Der CDR setzt im Wesentlichen die EU Green Claims-Richtlinie um und legt zusätzliche nationale Anforderungen fest, um Greenwashing zu bekämpfen.
Am 26. Juni verklagte die niederländische Influencerin Sara Dubbeldam Primark NL wegen Greenwashing beim Advertising Code Committee (RCC). Das Advertising Code Committee ist eine niederländische Organisation, die Anzeigen auf Fairness und Zuverlässigkeit prüft. Wenn das RCC zu dem Schluss kommt, dass die Behauptungen von Primark tatsächlich irreführend für Verbraucher:innen sind, darf Primark möglicherweise nicht mehr auf diese Weise werben. Sollte das Unternehmen nicht nachkommen, könnte das RCC die Regulierungsbehörde Authority Consumer and Market (ACM) um Maßnahmen bitten, möglicherweise durch eine Geldstrafe.
Vereinbarungen über verantwortungsbewusstes Geschäftsverhalten (Responsible Business Conduct, RBC): Die niederländische Regierung hat verantwortungsbewusstes Geschäftsverhalten (RBC) Vereinbarungen mit verschiedenen Branchen und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Land etabliert. Diese Vereinbarungen skizzieren die gemeinsamen Anstrengungen zwischen Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Regierung, um Missbräuche im Zusammenhang mit Menschenrechten, Arbeitsrechten und der Umwelt zu verhindern. Die folgenden Vereinbarungen legen die Leitlinien für Unternehmen fest, um mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Regierung zusammenzuarbeiten, um verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken zu gewährleisten. Hierzu gehören unter anderem die Niederländische Vereinbarung über nachhaltige Bekleidung und Textilien und die Vereinbarung zur Förderung nachhaltiger Forstwirtschaft.
Irreführende und unlautere Handelspraktiken: Deutschland hat das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erlassen, das die Verwendung irreführender oder unlauterer Geschäftspraktiken, einschließlich Greenwashing, verbietet. Das UWG basiert auf der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) und enthält Bestimmungen, die es Unternehmen verbieten, Verbraucher:innen durch irreführende Werbung in die Irre zu führen.
Einführung eines Verbandsklagerechts für Verbraucherverbände: Ein weiterer wichtiger Aspekt des deutschen Rechtsrahmens ist das Verbandsklagerecht für Verbraucherverbände. Verbraucherverbände haben die Möglichkeit, gerichtliche Maßnahmen gegen Unternehmen zu ergreifen, die irreführende oder unlautere Geschäftspraktiken, einschließlich Greenwashing, anwenden. Dies trägt dazu bei, dass Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden können, auch wenn einzelne Verbraucher:innen möglicherweise nicht in der Lage sind, rechtliche Schritte zu unternehmen.
Die Bundesministerin für Verbraucherschutz in Deutschland, Steffi Lemke, setzt sich auch für ein KI-Label ein, das für alle Waren und Dienstleistungen gelten würde, die mithilfe von künstlicher Intelligenz produziert wurden.
Belgisches Wirtschaftsgesetzbuch (Code de droit économique/Wetboek van Economisch Recht): Der allgemeine rechtliche Rahmen bezüglich irreführender Geschäftspraktiken findet sich in Buch VI des belgischen Wirtschaftsgesetzbuchs, das die Europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG) in belgisches Recht umsetzt. Dieser Kodex enthält Bestimmungen gegen falsche Werbung und unlautere Handelspraktiken, die zur Bekämpfung von Greenwashing angewendet werden können.
Um zu zeigen, wie diese Grundsätze umgesetzt werden können, hat der Regulator (das Ministerium für Wirtschaft) Leitlinien zu Umweltbehauptungen bereitgestellt.
„Obwohl die Initiative zur Bereitstellung weiterer Richtlinien für Umweltbehauptungen und Greenwashing begrüßt werden muss, ist die Formulierung der neuen Leitlinien enttäuschend. Zum Beispiel gibt der Regulator in den Leitlinien an, dass "vage und mehrdeutige Begriffe nicht verwendet werden sollten, wenn sie in der Werbung nicht definiert sind". In der Praxis sind jedoch viele Anzeigen vage und mehrdeutig und enthalten Aussagen, die keine klare Definition haben. Gegenwärtig schreibt das Gesetz vor, dass solche Aussagen rechtlich zulässig sind, solange sie Verbraucher:innen nicht in die Irre führen. Anzeigen werden als Kommunikation betrachtet, die bei Verbraucher:innen Eindrücke und Gefühle erzeugen kann - sie werden jedoch nicht als bindende Verträge auf der Grundlage strenger rechtlicher Definitionen behandelt.“ Tom Heremans, Brüsseler Partner von CMS
Darüber hinaus ist der Belgische Föderale Öffentliche Dienst für Wirtschaft (Service Public Fédéral Economie) eine Organisation, die Verbraucher:innenschutzgesetze überwacht und durchsetzt, einschließlich Vorschriften in Bezug auf irreführende Umweltbehauptungen.
Barbara Scheben von KPMG erklärt: „Das Problem hat mehrere Dimensionen: Zu Beginn handelt es sich natürlich um eine Täuschung der Verbraucher:innen, die oft bewusst zugunsten eines bestimmten Produkts entscheiden, möglicherweise auch eines höherpreisigen, gerade wegen der vermeintlichen Nachhaltigkeit. Diese Täuschung kann dann zwei Konsequenzen haben: Wenn sie unbemerkt bleibt, bleiben die großen Umweltprobleme bestehen, während Verbraucher:innen ihr Gewissen beruhigen, indem sie vermeintlich umweltfreundliche Produkte kaufen. Wenn andererseits das Greenwashing öffentlich wird, sinkt das allgemeine Vertrauen in die Nachhaltigkeit von Produkten, Dienstleistungen und nicht zuletzt auch Eco-Labels. Und dies kann sukzessive die Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten verringern.“
Während europäische Länder bemerkenswerte Schritte unternommen haben, um Greenwashing durch Gesetzgebung zu bekämpfen, bleiben Herausforderungen bestehen, um eine konsistente Durchsetzung sicherzustellen und regulatorische Schlupflöcher zu schließen. Verbraucher:innen müssen wachsam bleiben und Transparenz, unabhängige Überprüfung und glaubwürdige Zertifizierungen fordern, um die tödlichen Sünden des Greenwashing zu bekämpfen und eine wirklich nachhaltige Zukunft in Europa zu fördern.
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