9 Oktober 2024
Die CSRD im Überblick: Nachhaltigkeitsanforderungen aufgeschlüsselt
- Greenwashing
Industrien, die Leder, Holz und Gummi verarbeiten, transformieren ihre Lieferketten, um den strengen EU-Vorgaben zur Vermeidung von Waldabholzung gerecht zu werden.
Die EU-Verordnung zur Vermeidung der Entwaldung (EUDR) zielt darauf ab, die Entwaldung zu bekämpfen, indem sie die Ein- und Ausfuhr bestimmter Waren, die mit dem Verlust von Wäldern verbunden sind, in den EU-Markt regelt. Die EUDR wurde im Rahmen des EU Green Deal eingeführt und verlangt von den Unternehmen, dass sie sicherstellen, dass ihre Lieferketten nicht zur Abholzung von Wäldern beitragen. Obwohl sich der Geltungsbereich zunächst auf Rohstoffe wie Holz, Leder, Soja und Palmöl konzentriert, müssen Branchen wie die Textil- und Modeindustrie die indirekten Risiken bewerten, die durch die Beschaffung bestimmter Rohstoffe entstehen.
Die EUDR, die im Dezember 2022 verabschiedet wurde und bis Dezember 2024 vollständig in Kraft treten soll, gilt für bestimmte Rohstoffe, die mit der Abholzung von Wäldern in Zusammenhang stehen. Zu den betroffenen Rohstoffen gehören Soja, Palmöl, Rindfleisch, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk sowie bestimmte Produkte, die aus diesen Rohstoffen gewonnen werden. Für KMU´s und Kleinstunternehmen wird die EUDR am 30. Juni 2025 mit einem vereinfachten Due-Diligence-Verfahren in Kraft treten.
Konfektionskleidung und Schuhe sind jedoch nicht direkt von der EUDR betroffen, da die Zolltarifnummern für diese Produkte nicht im Anhang der Verordnung aufgeführt sind. Dies ist eine wichtige Erklärung, die bedeutet, dass zwar viele Rohstoffe, die in der Textil- und Schuhindustrie verwendet werden, den EUDR-Anforderungen unterliegen können, nicht aber die fertigen Produkte selbst.
Für Unternehmen, die mit den unter die EUDR fallenden Materialien umgehen, schreibt die Verordnung einen Due-Diligence-Prozess vor, um sicherzustellen, dass die von ihnen verwendeten Rohstoffe nicht zur Entwaldung beitragen. Diese Anforderungen umfassen:
Obwohl fertige Kleidungsstücke und Schuhe von der EUDR ausgenommen sind, müssen Unternehmen, die Holzfasern, Leder oder Kautschuk beziehen, die Verordnung dennoch kennen und ihre Lieferanten bei der Einhaltung der Anforderungen für diese Rohstoffe unterstützen. Auch wenn die Endprodukte ausgenommen sind, bleibt die Verantwortung für die Rückverfolgung der Materialien bestehen.
Die entsprechenden Produkte und Waren dürfen nur dann auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen:
Die EUDR gilt für jedes Unternehmen, ob groß oder klein, das relevante Waren auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Dazu gehören:
Du kannst dich fragen: „Bin ich ein*e Endverbraucher*in oder bin ich ein*e Händler*in oder Betreiber*in (Importeur, Exporteur oder Hersteller*in)?“ Als Händler*in und Betreiber*in musst du sicherstellen, dass die Produkte die Anforderungen der EUDR erfüllen.
Textil- und Schuhmarken, die Fasern auf Holzbasis (z. B. Viskose, Modal), Leder oder Naturkautschuk verwenden, sollten wachsam sein, auch wenn ihre Endprodukte – Kleidung und Schuhe – nicht direkt geregelt sind. Die Einhaltung der Beschaffungsvorschriften für diese Materialien ist dennoch wichtig, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Textil- und Modeunternehmen können sich auf die EUDR vorbereiten, indem sie sich auf die Beschaffung bestimmter Rohstoffe konzentrieren, auch wenn ihre Endprodukte nicht direkt betroffen sind. Die wichtigsten Schritte umfassen:
Eine der wichtigsten Anforderungen der EUDR ist die Verwendung von geografischen Daten für Rohstoffe wie Holz, Leder und Gummi. Die Unternehmen müssen genaue geografische Daten über die Herkunft dieser Materialien vorlegen, um die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen.
Für Textilunternehmen, die Fasern auf Holzbasis oder Leder verwenden, muss sichergestellt werden, dass die Lieferanten die erforderlichen geografischen Daten zur Verfügung stellen können, um nachzuweisen, dass die Materialien aus entwaldungsfreien Regionen stammen, selbst wenn die Endprodukte nicht im EUDR-Anhang aufgeführt sind.
Zertifizierungen spielen eine wichtige Rolle beim Nachweis der Einhaltung der EUDR. Unternehmen, die Holz, Leder oder Gummi beschaffen, sollten sich nach Zertifizierungssystemen wie dem Forest Stewardship Council (FSC) für holzbasierte Materialien oder anerkannten Zertifizierungen für nachhaltiges Leder umsehen.
Eine Zertifizierung allein reicht jedoch möglicherweise nicht aus, da die EUDR von den Unternehmen auch die Bereitstellung von Geodaten und die Durchführung von Risikobewertungen verlangt. Die Zertifizierung ist ein wichtiges Instrument, muss aber Teil einer umfassenderen Compliance-Strategie sein.
Der Ausschluss von Konfektionskleidung und Schuhen mag für Modemarken eine Erleichterung sein, doch die Verwendung von Rohstoffen wie Leder und Holz stellt nach wie vor eine Herausforderung dar:
Herausforderungen:
Chancen:
Cosh! bietet praktische Lösungen für Unternehmen, die sich mit den Anforderungen der EUDR auseinandersetzen. Mithilfe von Tools zur Transparenz der Lieferkette, Risikobewertung und der Verfolgung des Standorts hilft Cosh! den Unternehmen, die Herkunft von Materialien wie Holz, Leder und Gummi zu überwachen und zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie die EUDR einhalten.
Das kann folgendes umfassen::
Konfektionierte Bekleidung und Schuhe fallen zwar nicht direkt unter die EU-Verordnung zur Vermeidung der Abholzung von Wäldern, aber Unternehmen, die Materialien wie Holzfasern, Leder und Naturkautschuk verwenden, müssen die Anforderungen der Verordnung dennoch berücksichtigen. Die Einhaltung der Verordnung wird für diese Rohstoffe notwendig sein, um sicherzustellen, dass sie entwaldungsfrei sind.
Textil- und Modeunternehmen müssen proaktiv ihre Lieferketten prüfen, die Rückverfolgbarkeit sicherstellen und mit zertifizierten Lieferanten zusammenarbeiten. Auf diese Weise können sie die Nachhaltigkeitsanforderungen der EUDR erfüllen, rechtliche Risiken vermeiden und sich als Vorreiter bei der verantwortungsvollen Beschaffung positionieren.
Obwohl die EUDR kurz davor steht, Ende dieses Jahres in Kraft zu treten, fordert die Bundesregierung aktuell eine Verschiebung um ca. 6 Monate. Es fehlen nach wie vor wichtige Umsetzungselemente sowie die Voraussetzung für eine effiziente nationale Anwendung. Bleibt nun doch abzuwarten, ob die EUDR verschoben oder eine Übergangslösung vorgeschlagen wird.
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