29 Oktober 2024
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EU-Kommission unternimmt wichtige Schritte zur Förderung der Nachhaltigkeit
Die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) läuten eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union (EU) ein. Mit der Veröffentlichung des endgültigen Textes der ersten 12 Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards durch die Europäische Kommission (EK) müssen betroffene Unternehmen sich auf eine verbesserte Nachhaltigkeitsberichterstattung vorbereiten. Für die erste Gruppe von Unternehmen wird eine Offenlegung bereits für den Berichtszeitraum 2024 erforderlich sein.
Diese wegweisenden Standards zielen darauf ab, die Qualität und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen, die von großen börsennotierten Unternehmen veröffentlicht werden, im Einklang mit dem ehrgeizigen Green Deal der EU, zu verbessern. Diese Berichterstattungsregeln gelten für große öffentlichkeitsinteressierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Diese Kategorie umfasst etwa 11.700 große Unternehmen und Konzerne, die in der gesamten Europäischen Union tätig sind.
Große Unternehmen, einschließlich Banken, Versicherungsgesellschaften und anderen Unternehmen, die von nationalen Behörden als öffentlichkeitsinteressierte Einheiten eingestuft wurden, müssen über folgende Themen berichten:
Umweltangelegenheiten
Soziale Angelegenheiten und Mitarbeiterbehandlung
Achtung der Menschenrechte
Anti-Korruption und Bestechung
Vielfalt in den Unternehmensvorständen (in Bezug auf Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund)
Durch die Aufhebung der Beschränkungen früherer Berichtspraktiken setzen die ESRS einheitliche Standards durch. Dadurch wird eine transparente und verlässliche Berichterstattung über wichtige soziale und Umweltaspekte gewährleistet. Der Start der ESRS markiert einen wesentlichen Schritt hin zu einer nachhaltigeren und verantwortungsbewussteren Unternehmensumgebung.
Laut Mairead McGuinness, Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion, sind “die heute von uns angenommenen Standards ambitioniert und ein wichtiges Instrument, das die Agenda der EU für nachhaltige Finanzen stützt. Sie bringen das richtige Gleichgewicht zwischen der Begrenzung der Belastung für berichtende Unternehmen und der Möglichkeit für Unternehmen, ihre Anstrengungen zu zeigen, um die Ziele des Green Deals zu erreichen und dementsprechend Zugang zu nachhaltiger Finanzierung zu erhalten.”
Die ESRS beinhalten einen umfassenden Berichtsrahmen, der eine breite Palette von Umwelt‑, Sozial- und Governance-Themen abdeckt. Dazu gehören unter anderem der Klimawandel, die Artenvielfalt und die Menschenrechte. Diese thematischen Standards sollen Unternehmen das Instrumentarium bieten, um einen ganzheitlichen Blick auf ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu präsentieren. Dies ermöglicht es Interessengruppen, fundierte Entscheidungen auf der Grundlage eines neuen Maßes an öffentlicher Transparenz zu treffen, die durch zuverlässige und vergleichbare Daten unterstützt wird.
Ein wesentliches Merkmal der ESRS ist die Einbeziehung verpflichtender Berichtspflichten im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) 2. Durch die Integration der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Kernverpflichtungen von Unternehmen gewährleisten die ESRS Transparenz und fördern Rechenschaftspflicht. Unternehmen müssen nun über Umwelt‑, Sozial- und Governance-Leistung (ESG) berichten. Dies ermöglicht es ihnen, ihr Bekenntnis zur Nachhaltigkeit und verantwortungsbewussten Praktiken zu demonstrieren.
Die Entwicklung der ESRS erfolgte in enger Zusammenarbeit mit Interessengruppen, darunter Investierenden, Mitarbeitenden und zivilgesellschaftliche Organisationen. Dieser inklusive Ansatz ist ein entscheidender Schritt zur Erreichung von Standards, die den Bedürfnissen und Erwartungen der wichtigsten Akteur:innen im Bereich Nachhaltigkeit entsprechen. Die Europäische Kommission holte Erkenntnisse von verschiedenen Experte:innen und Organisationen ein. Durch die Einbeziehung vielfältiger Perspektiven wird die Glaubwürdigkeit und Legitimität der ESRS gestärkt.
Die Annahme der ESRS durch die Europäische Kommission bedeutet einen vorbildlichen Schritt zur Förderung nachhaltiger Berichterstattungspraktiken in der gesamten EU. Harmonisierte Standards fördern Transparenz, Vergleichbarkeit und Rechenschaftspflicht. Diese neue Regelung wird den langsamen Wandel von Unternehmen beschleunigen, die ihre sozialen und Umweltauswirkungen in einer Zeit wachsender Dringlichkeit zur Schaffung einheitlicher Standards offenlegen. Mit der Einführung der ESRS stärkt die EU ihr Bekenntnis zum Aufbau einer nachhaltigen und verantwortungsbewussten Wirtschaft und legt die Grundlagen für die Umsetzung des Green Deal.
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