Artikel 1 – Definitionen
In diesen Besonderen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen, ergänzend zu den Definitionen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen B2B:
„DPP-Dienst” — der digitale Dienst, mit dem die Marke Digitale Produktpässe über die COSH!-Plattform erstellen, verwalten und veröffentlichen kann, erbracht in Zusammenarbeit mit den DPP-Anbietern gemäß Artikel 4.
„Digitaler Produktpass” (DPP) — ein digitales Datendossier auf Produktebene, das von der Marke bereitgestellte Informationen über die Zusammensetzung, Herkunft, Zirkularität und Nachhaltigkeit eines Produkts enthält. Der DPP ist ein technisches Instrument zur digitalen Bereitstellung von Produktinformationen. Der DPP-Dienst wurde im Hinblick auf die erwarteten Anforderungen der Europäischen Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (ESPR) und verwandter Regelungen, wie sie derzeit bekannt sind, entwickelt. COSH! garantiert nicht, dass die DPPs jederzeit den (zukünftigen) Anforderungen der ESPR oder anderer Gesetze oder Verordnungen entsprechen. Die Marke bleibt selbst dafür verantwortlich, zu beurteilen, ob die DPPs den für sie geltenden gesetzlichen Verpflichtungen entsprechen.
„DPP auf Artikelebene” — ein DPP, der für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte SKU im Sortiment der Marke erstellt wird.
„Benutzerkonto” — ein persönliches Anmeldekonto, mit dem ein Mitarbeiter der Marke Zugang zum DPP-Verwaltungsdashboard hat.
„Craftsmen” — das Einstiegsabonnement für unabhängige Hersteller und Kleinproduzenten.
„Pioneers” — das mittlere Abonnement für wachsende Marken.
„Flagship Chain” — das erweiterte Abonnement für etablierte Marken mit mehreren Verkaufsstellen oder einer breiteren Marktpräsenz.
„Early-Bird-Tarif” — der ermäßigte Monatstarif, der für Marken gilt, die sich vor dem 1. Mai 2026 anmelden.
Artikel 2 – Umfang des DPP-Dienstes je Abonnementstufe
2.1 Überblick
Der DPP-Dienst ist in drei Abonnementstufen verfügbar. Der Umfang je Stufe ist wie folgt:
Abonnement | Benutzerkonten | DPPs auf Artikelebene |
Craftsmen | 1 | 20/Monat |
Pioneers | 1 | 500/Monat |
Flagship Chain | 2 | 2.000/Monat |
2.2 Craftsmen
Das Craftsmen-Abonnement umfasst ein (1) Benutzerkonto und die Möglichkeit, bis zu zwanzig (20) DPPs auf Artikelebene über die COSH!-Plattform zu erstellen und zu verwalten. Dieses Abonnement richtet sich an selbstständige Hersteller, Handwerker und Kleinproduzenten.
2.3 Pioneers
Das Pioneers-Abonnement umfasst ein (1) Benutzerkonto und die Möglichkeit, bis zu fünfhundert (500) DPPs auf Artikelebene zu erstellen und zu verwalten. Dieses Abonnement richtet sich an wachsende Marken mit einer breiteren Produktlinie und Distribution.
2.4 Flagship Chain
Das Flagship Chain-Abonnement umfasst zwei (2) Benutzerkonten und die Möglichkeit, bis zu zweitausend (2.000) DPPs auf Artikelebene zu erstellen und zu verwalten. Dieses Abonnement richtet sich an etablierte Marken mit Multi-Market-Präsenz oder einer Kette von Verkaufsstellen.
2.5 Überschreitung von Limits
Überschreitet die Marke die maximale Anzahl von DPPs auf Artikelebene für ihre Stufe oder beabsichtigt sie dies, hat die Marke COSH! hierüber schriftlich zu informieren. COSH! wird in diesem Fall ein Upgrade auf eine höhere Stufe oder eine maßgeschneiderte Lösung vorschlagen. Eine automatische Erweiterung über die Stufenlimits hinaus ist ohne schriftliche Bestätigung durch COSH! nicht möglich.
Artikel 3 – Preise und Rechnungsstellung
3.1 Monatliche Tarife
Der DPP-Dienst wird monatlich oder jährlich in Rechnung gestellt, je nach individueller Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Standardtarife sind wie folgt:
Abonnement | Monatstarif (Standard) |
Craftsmen | 29 €/Monat |
Pioneers | 69 €/Monat |
Flagship Chain | 149 €/Monat |
3.2 Early-Bird-Tarif
Marken, die sich vor dem 1. Mai 2026 anmelden, profitieren von einem ermäßigten Early-Bird-Tarif. Dieser Tarif gilt für einen zusammenhängenden Zeitraum, der an dem zuerst eintretenden der folgenden Daten endet:
(a) dem Datum, an dem sechsunddreißig (36) Monate seit dem Beginn des Abonnements der Marke verstrichen sind;
(b) dem Datum, an dem eine europäische Durchführungsverordnung im Rahmen der ESPR, die sich auf Textilprodukte oder Bekleidung bezieht, in Kraft tritt;
© dem Datum, an dem die Marke auf eine höhere Abonnementstufe gemäß Artikel 2 wechselt.
Abonnement | Early-Bird-Tarif | Standardtarif |
Craftsmen | 19 €/Monat | 29 €/Monat |
Pioneers | 59 €/Monat | 69 €/Monat |
Flagship Chain | 129 €/Monat | 149 €/Monat |
Nach Ablauf des Early-Bird-Tarifs gilt der dann gültige Standardtarif, sofern COSH! nicht schriftlich eine andere Regelung bestätigt.
Im Falle eines Upgrades auf eine höhere Stufe gemäß Buchstabe © ist der Standardtarif der neuen Stufe mit sofortiger Wirkung ab dem Datum des Upgrades geschuldet. Der Early-Bird-Tarif lebt bei einer etwaigen Rückkehr zur ursprünglichen Stufe nicht wieder auf.
3.3 Zahlungsweise und Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus, je nach individueller Vereinbarung, gemäß den Zahlungsbestimmungen in Artikel 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen B2B. Die Bestimmungen zur Online-Zahlung (Artikel 6.7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen B2B) gelten entsprechend.
3.4 Preisindexierung
COSH! behält sich das Recht vor, die Tarife jährlich gemäß der Agoria-Indexierungsformel, wie in Artikel 6.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen B2B beschrieben, anzupassen. Preisänderungen werden mindestens dreißig (30) Tage vor Beginn des neuen Abrechnungszeitraums schriftlich mitgeteilt.
Artikel 4 – Dritte: Auftragsverarbeiter und DPP-Anbieter
4.1 Ausführung durch Dritte
Der DPP-Dienst wird in Zusammenarbeit mit spezialisierten Dritten erbracht, darunter ein technischer DPP-Anbieter, der für die Erstellung, Standardisierung und Veröffentlichung der Digitalen Produktpässe verantwortlich ist, sowie ein Plattformanbieter, der für die zugrunde liegende DPP-Infrastruktur verantwortlich ist. Eine aktuelle Übersicht der beteiligten Parteien kann über info@cosh.eco angefordert werden.
4.2 Vertragliche Verantwortung
COSH! tritt als Vertragspartner der Marke auf. Die Marke schließt keinen direkten Vertrag mit den Dritten, die von COSH! für die Ausführung des DPP-Dienstes beauftragt werden. COSH! ist gegenüber der Marke für die ordnungsgemäße Erbringung des DPP-Dienstes verantwortlich, unbeschadet der Haftungsbeschränkungen in Artikel 6 dieser Besonderen Bedingungen.
4.3 Datenübermittlung und Zustimmung zu Unterauftragsverarbeitern
Für die Ausführung des DPP-Dienstes werden Produktdaten der Marke durch Dritte verarbeitet, die von COSH! als technische Ausführende beauftragt werden. Die Marke erteilt mit Unterzeichnung dieser Besonderen Bedingungen ihre Zustimmung zur Einschaltung solcher Parteien durch COSH!.
COSH! ist berechtigt, andere oder ersetzende Parteien bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Besonderen Bedingungen einzuschalten. COSH! informiert die Marke schriftlich über beabsichtigte Änderungen hinsichtlich der Einschaltung oder des Austauschs von ausführenden Parteien. Die Marke hat das Recht, innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Erhalt dieser Mitteilung schriftlich Einspruch gegen die Änderung zu erheben, sofern dieser Einspruch auf begründeten und gerechtfertigten Gründen beruht. Erhebt die Marke fristgerecht und begründet Einspruch und gelangen die Parteien nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen zu einer Einigung, hat die Marke das Recht, diese Besonderen Bedingungen schriftlich zum Datum des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen, ohne dass eine Vergütung für die verbleibende Laufzeit ab diesem Datum geschuldet ist. Erhebt die Marke nicht fristgerecht Einspruch, gilt die Änderung als von ihr akzeptiert.
COSH! stellt sicher, dass beauftragte Parteien, die Zugang zu Produktdaten der Marke erhalten, angemessenen Vertraulichkeits- und Sicherheitsverpflichtungen unterliegen.
4.4 Kontinuität bei Beendigung der Zusammenarbeit
Wird die Zusammenarbeit zwischen COSH! und einem ihrer technischen Ausführungspartner beendet, informiert COSH! die Marke hierüber so schnell wie möglich schriftlich. COSH! bemüht sich, die Kontinuität des DPP-Dienstes sicherzustellen, sei es über einen alternativen Partner, sei es über eine Übergangsregelung. Die Marke hat in diesem Fall Anspruch auf eine schriftliche Übersicht ihrer DPP-Daten zum Zweck der Datenportabilität.
Artikel 5 – Daten, Eigentum und DSGVO
5.1 Eigentum an den Produktdaten
Alle Produktdaten, die die Marke für die Erstellung von DPPs bereitstellt, bleiben jederzeit Eigentum der Marke. COSH! erwirbt keine Eigentumsrechte an diesen Daten.
5.2 Nutzungsrecht von COSH!
Die Marke gewährt COSH! ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten Produktdaten, ausschließlich soweit dies für die Ausführung des DPP-Dienstes und die Veröffentlichung von DPPs auf der COSH!-Plattform und verwandten Kanälen gemäß der europäischen Regelung erforderlich ist.
5.3 Verantwortung für die Richtigkeit der Daten
Die Marke ist jederzeit selbst für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Produktdaten verantwortlich, die sie für die DPPs bereitstellt. Die Marke gewährleistet gegenüber COSH!, dass der Inhalt, die Verwendung und die Verarbeitung der bereitgestellten Produktdaten nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Die Marke stellt COSH! von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den von der Marke bereitgestellten Produktdaten stehen.
COSH! übernimmt keine Haftung für Unrichtigkeiten in veröffentlichten DPPs, die auf von der Marke bereitgestellte Informationen zurückzuführen sind, noch für Schäden, die aus der Nutzung von DPPs durch Dritte entstehen, die auf unrichtigen oder unvollständigen Daten beruhen.
5.4 DSGVO-Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Besonderen Bedingungen erfolgt auf der Grundlage der Vertragserfüllung. Soweit Produktdaten personenbezogene Daten enthalten (z. B. Daten von Handwerkern oder Designern), ist die Marke für die Einholung der erforderlichen Einwilligungen verantwortlich.
5.5 Datenexport bei Beendigung
Bei Beendigung des Abonnements hat die Marke das Recht, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Enddatum einen vollständigen Export ihrer DPP-Daten in einem gängigen Dateiformat anzufordern. Nach Ablauf dieser Frist behält sich COSH! das Recht vor, die Daten zu löschen.
Artikel 6 – Haftung
6.1 Haftung von COSH!
COSH! haftet ausschließlich für unmittelbare Schäden, die unmittelbar auf eine zurechenbare Pflichtverletzung von COSH! bei der Ausführung des DPP-Dienstes zurückzuführen sind, und erst nachdem die Marke COSH! schriftlich unter Angabe einer möglichst detaillierten Beschreibung der Pflichtverletzung in Verzug gesetzt hat und COSH! nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist weiterhin zurechenbar in Verzug ist.
Die Haftung von COSH! für unmittelbare Schäden ist auf den niedrigeren der folgenden beiden Beträge beschränkt: (i) den Betrag, den die Marke in den drei (3) Monaten vor dem schadenauslösenden Ereignis an COSH! für den DPP-Dienst gezahlt hat, oder (ii) 10.000 EUR (zehntausend Euro) pro schadenauslösendem Ereignis.
6.2 Ausschluss mittelbarer Schäden
COSH! haftet in keinem Fall für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Verlust von Goodwill, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Schäden infolge von Ansprüchen Dritter gegenüber der Marke oder Schäden, die aus der Verwendung von Waren, Materialien oder Software Dritter entstehen, die von der Marke vorgegeben wurden.
6.3 Haftungsausschluss für Datenverlust oder Datenbeschädigung
COSH! haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder die Verfälschung von Produktdaten oder sonstigen Daten, die von der Marke bereitgestellt oder über den DPP-Dienst verarbeitet wurden. Die Marke ist selbst dafür verantwortlich, eine eigene Kopie aller bereitgestellten Produktdaten aufzubewahren. COSH! ist niemals verpflichtet, verlorene oder beschädigte Daten wiederherzustellen oder zu rekonstruieren.
6.4 Haftungsausschluss für technische Störungen bei Dritten
COSH! haftet nicht für Schäden, die aus technischen Störungen, Unterbrechungen, Fehlern oder der Nichtverfügbarkeit der Systeme ihrer beauftragten technischen Ausführungspartner entstehen, es sei denn, COSH! hätte diesen Umstand vernünftigerweise vorhersehen oder verhindern können und es versäumt hat, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
6.5 Haftungsausschluss für die Einhaltung von Vorschriften
COSH! erleichtert die Erstellung und Veröffentlichung digitaler Produktdossiers auf Produktebene. COSH! gewährleistet nicht die rechtliche Konformität des Inhalts oder der Gestaltung der DPPs mit aktuellen oder zukünftigen europäischen oder nationalen Gesetzen oder Verordnungen, einschließlich der ESPR und verwandter Durchführungsverordnungen.
Der DPP-Dienst wurde im Hinblick auf die erwarteten Anforderungen der ESPR, wie sie derzeit bekannt sind, entwickelt. Da die endgültigen Durchführungsverordnungen im Rahmen der ESPR zum Datum des Inkrafttretens dieser Besonderen Bedingungen noch nicht veröffentlicht worden sind, garantiert COSH! nicht, dass die DPPs den Anforderungen entsprechen oder entsprechen werden, die sich aus zukünftigen Regelungen ergeben.
COSH! bemüht sich, den DPP-Dienst so zu entwickeln und anzupassen, dass er den endgültigen Anforderungen der ESPR und verwandter Durchführungsverordnungen so gut wie möglich entspricht, sobald diese veröffentlicht werden. Diese Bemühenspflicht stellt keine Garantie für vollständige Konformität dar.
Die Marke ist selbst dafür verantwortlich, zu beurteilen, ob die DPPs den für sie geltenden gesetzlichen Verpflichtungen entsprechen, und die gegebenenfalls dafür erforderlichen ergänzenden Maßnahmen zu ergreifen. COSH! haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass DPPs nicht den geltenden Gesetzen oder Verordnungen entsprechen, unabhängig davon, ob diese Regelungen zum Datum des Inkrafttretens dieser Besonderen Bedingungen in Kraft waren oder danach in Kraft getreten sind.
6.6 Ausschlussfrist für Schadensersatzansprüche
Der Anspruch auf Schadensersatz entsteht ausschließlich, wenn die Marke den Schaden so schnell wie möglich nach dessen Entstehung schriftlich bei COSH! anzeigt. Jeder Schadensersatzanspruch gegenüber COSH! verfällt durch bloßen Ablauf von vierundzwanzig (24) Monaten nach dem Datum, an dem der Anspruch entstanden ist, es sei denn, die Marke hat vor Ablauf dieser Frist eine gerichtliche Klage erhoben.
6.7 Ausnahme bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Die in diesem Artikel beschriebenen Haftungsausschlüsse und ‑beschränkungen gelten nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Geschäftsleitung von COSH! zurückzuführen ist.
Artikel 6a – SaaS-Charakter des DPP-Dienstes und Verfügbarkeit
6a.1 Qualifizierung als SaaS
Der DPP-Dienst wird der Marke als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung gestellt: COSH! stellt Funktionalitäten aus der Ferne über das Internet bereit, ohne der Marke einen physischen Datenträger oder einen Download der zugrunde liegenden Software zur Verfügung zu stellen. COSH! ist niemals verpflichtet, die zugrunde liegende Software oder den Quellcode der Marke zur Verfügung zu stellen.
6a.2 Keine Garantie für ununterbrochene Verfügbarkeit
COSH! garantiert nicht, dass der DPP-Dienst jederzeit fehlerfrei, ununterbrochen oder vollständig verfügbar ist. COSH! bemüht sich, Störungen so schnell wie möglich zu beheben.
6a.3 Geplante Wartung
COSH! ist berechtigt, den DPP-Dienst ganz oder teilweise vorübergehend außer Betrieb zu nehmen für präventive, korrektive oder adaptive Wartungsarbeiten. COSH! stellt sicher, dass die Dauer der Außerbetriebnahme nicht länger als nötig dauert, und bemüht sich, Wartungsarbeiten so weit wie möglich außerhalb der Geschäftszeiten durchzuführen. COSH! informiert die Marke hierüber im Voraus, soweit dies vernünftigerweise möglich ist.
6a.4 Änderungen am Dienst
COSH! ist berechtigt, den Inhalt oder den Umfang des DPP-Dienstes zu ändern, auch infolge von Änderungen an der Plattform der von COSH! beauftragten Ausführungspartner. Ist eine Änderung wesentlich und führt sie zu einer grundlegenden Veränderung der Funktionalität, auf der die Marke ihr Abonnement begründet hat, informiert COSH! die Marke hierüber so schnell wie möglich schriftlich. In diesem Fall hat die Marke das Recht, das Abonnement schriftlich zum Datum des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen, ohne dass eine Vergütung für die verbleibende Laufzeit ab diesem Datum geschuldet ist. Dieses Kündigungsrecht entfällt, wenn die Änderung auf Änderungen der geltenden Gesetze und Verordnungen oder auf Anweisungen zuständiger Behörden zurückzuführen ist.
6a.5 Neue Versionen
COSH! kann den DPP-Dienst weiterhin über eine neue oder geänderte Version der zugrunde liegenden Software anbieten. COSH! ist nicht verpflichtet, bestimmte Funktionalitäten oder Merkmale des DPP-Dienstes für die Marke beizubehalten, zu ändern oder hinzuzufügen.
Artikel 7 – Laufzeit und Beendigung
7.1 Laufzeit
Diese Besonderen Bedingungen treten am Datum der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung durch beide Parteien in Kraft und haben eine anfängliche Laufzeit von zwölf (12) Monaten, anschließend an den in Artikel 3 beschriebenen Abrechnungszyklus.
Sofern und soweit der Vertrag zwischen den Parteien ein Dauerschuldverhältnis darstellt, gilt dieser für die von den Parteien vereinbarte Laufzeit. Wurde keine bestimmte Laufzeit vereinbart, beträgt die Laufzeit zwölf (12) Monate.
Die Bestimmungen von Artikel 6a.4 (Änderungen am Dienst) und Artikel 4.3 (Änderung der Unterauftragsverarbeiter) können zu einem vorzeitigen Kündigungsrecht der Marke unter den dort beschriebenen Bedingungen führen, unbeschadet der Bestimmungen dieses Artikels.
Die Beendigung dieser Besonderen Bedingungen hat keine Auswirkungen auf das Retailer-Abonnement des Mitglieds, das unverändert in Kraft bleibt.
7.2 Automatische Verlängerung
Nach der anfänglichen Laufzeit verlängert sich das Abonnement automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume von zwölf (12) Monaten, es sei denn, die Marke oder COSH! kündigt spätestens drei (3) Monate vor Ende der laufenden Periode schriftlich.
7.3 Vorzeitige Beendigung
Eine vorzeitige Beendigung ist nicht möglich, es sei denn, COSH! stimmt dem ausdrücklich schriftlich zu. Bei vorzeitiger Beendigung durch die Marke bleibt das vollständige Abonnementsentgelt für die laufende Vertragsperiode geschuldet, gemäß Artikel 6.6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen B2B.
Im Falle der Beendigung des Retailer-Abonnements wegen Zahlungsverzugs, Vertragsverletzung oder Aussetzung gemäß Artikel 3.7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen B2B enden diese Besonderen Bedingungen gleichzeitig und aus denselben Gründen. Die Marke kann in diesem Fall keinen Anspruch auf Fortführung des DPP-Dienstes geltend machen.
7.4 Folgen der Beendigung
Nach Beendigung des Abonnements löscht COSH! innerhalb der vereinbarten Frist alle Produktdaten und sonstigen Daten der Marke, die sich in ihrem Besitz befinden, in einer Weise, die deren Nutzung unmöglich macht und sie unzugänglich werden lässt. Falls vereinbart, gibt COSH! diese Daten stattdessen in einem maschinenlesbaren Format an die Marke zurück.
COSH! ist berechtigt, die mit dem Vorstehenden verbundenen Kosten der Marke in Rechnung zu stellen. Nähere Vereinbarungen hierzu können im Vertrag festgelegt werden.
Die Benutzerkonten der Marke werden zum Enddatum des Abonnements deaktiviert. Nach der Deaktivierung hat die Marke keinen Zugang mehr zum DPP-Verwaltungsdashboard und bereits veröffentlichte DPPs können nicht mehr über die Plattform bearbeitet, angepasst oder gepflegt werden.
Bereits veröffentlichte DPPs bleiben über die zugehörigen QR-Codes oder digitalen Links für den Zeitraum öffentlich zugänglich, der durch die geltende Gesetzgebung vorgeschrieben ist. Die öffentliche Verfügbarkeit nach diesem Zeitraum hängt von der technischen Einrichtung der Plattformen der von COSH! beauftragten Ausführungspartner zum Zeitpunkt der Beendigung ab und kann nicht garantiert werden.
Die Marke ist selbst verantwortlich für die Einhaltung etwaiger gesetzlicher Verpflichtungen, die verlangen, dass DPPs für einen bestimmten Zeitraum öffentlich zugänglich bleiben. COSH! übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nichtverfügbarkeit von DPPs nach Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums entstehen.
Das Vorstehende gilt nicht, soweit gesetzliche Bestimmungen COSH! die Löschung oder Rückgabe der Daten verbieten. In diesem Fall verarbeitet COSH! die Daten ausschließlich soweit aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich.
Artikel 8 – Änderungen dieser Besonderen Bedingungen
COSH! behält sich das Recht vor, diese Besonderen Bedingungen zu ändern, beispielsweise infolge von Änderungen der geltenden Regelungen, der Zusammenarbeit mit den von COSH! beauftragten Ausführungspartnern oder des Dienstleistungsangebots. Änderungen werden mindestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Ist die Marke mit einer Änderung nicht einverstanden, kann sie das Abonnement zum Datum des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
Artikel 9 – Sicherheit und Zugangsmanagement
9.1 Verantwortung für das Zugangsmanagement
Die Marke ist für die angemessene Sicherung der im Rahmen des DPP-Dienstes bereitgestellten Benutzerkonten verantwortlich. Die Zugangscodes, Anmeldedaten und etwaigen Zertifikate sind vertraulich und dürfen ausschließlich befugten Mitarbeitern innerhalb der eigenen Organisation der Marke zur Verfügung gestellt werden.
9.2 Sicherheit der eigenen Systeme
Die Marke ist selbst für die Sicherheit ihrer eigenen Systeme, Infrastruktur und Netzwerkumgebung verantwortlich und hält diese angemessen gesichert. COSH! haftet nicht für Schäden, die aus unzureichender Sicherheit aufseiten der Marke entstehen.
9.3 Missbrauch von Zugangsdaten
COSH! haftet nicht für Schäden oder Kosten, die aus der Nutzung oder dem Missbrauch von Zugangscodes oder Anmeldedaten durch die Marke oder durch Dritte, denen die Marke Zugang gewährt oder verschafft hat, entstehen, es sei denn, der Missbrauch ist die unmittelbare Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsleitung von COSH!.
9.4 Meldepflicht bei Verlust oder Missbrauch
Weiß die Marke oder vermutet sie, dass Zugangsdaten in die Hände Unbefugter gelangt sind, informiert sie COSH! hierüber unverzüglich schriftlich. COSH! ist berechtigt, die betreffenden Zugangsdaten mit sofortiger Wirkung zu sperren und neue Zugangsdaten auszugeben. COSH! haftet nicht für Schäden, die vor der Meldung durch die Marke entstanden sind.
9.5 Kontaktperson
Die Marke benennt für die Dauer dieser Besonderen Bedingungen mindestens eine Kontaktperson, die über ausreichende Kenntnisse des DPP-Dienstes verfügt und befugt ist, im Namen der Marke Entscheidungen zu treffen, die im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Besonderen Bedingungen stehen. Die Marke informiert COSH! schriftlich über die Identität und die Kontaktdaten dieser Kontaktperson sowie über etwaige Änderungen.
Artikel 10 – Geistiges Eigentum an der Plattform
10.1 Eigentum an Plattform und Infrastruktur
Alle geistigen Eigentumsrechte an der DPP-Plattform, der zugrunde liegenden Software, der DPP-Infrastruktur, den Veröffentlichungsstandards, den Vorlagen und den sonstigen technischen Komponenten, die von COSH! und den von COSH! beauftragten Ausführungspartnern bei der Ausführung des DPP-Dienstes eingesetzt werden, liegen bei den jeweiligen Rechteinhabern. Die Marke erwirbt keinerlei geistige Eigentumsrechte an der Plattform oder der Infrastruktur.
10.2 Nutzungsrecht der Marke
COSH! gewährt der Marke ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht am DPP-Dienst für die Dauer des Abonnements und ausschließlich zum Zweck der eigenen Geschäftstätigkeit der Marke. Dieses Nutzungsrecht endet kraft Gesetzes bei Beendigung des Abonnements.
10.3 Nutzung von Name und Logo der Marke
Die Marke gestattet COSH! die Nutzung des Handelsnamens, des Logos und der Markeninformationen der Marke im Rahmen der Veröffentlichung von DPPs auf der COSH!-Plattform und verwandten digitalen Kanälen. Diese Nutzung beschränkt sich auf das, was für die Ausführung des DPP-Dienstes und die Einhaltung der geltenden Transparenzvorschriften erforderlich ist.
10.4 Eigentum an Produktdaten
Alle Produktdaten, die die Marke für die Erstellung von DPPs bereitstellt, bleiben jederzeit Eigentum der Marke. Die Artikel 5.1 bis 5.5 dieser Besonderen Bedingungen bleiben uneingeschränkt anwendbar.
Diese Besonderen Bedingungen wurden in niederländischer Sprache verfasst. Bei Widersprüchen zwischen einer Übersetzung und der niederländischen Fassung hat die niederländische Fassung Vorrang.